Kosten / Preise für eine Detektei
Wer de Dienste einer Detektei in Anspruch nehmen möchte, hat je nach Auftrag und Agentur eine längere Reihe von Kosten, die auf ihn zukommen können.
Grundsätzlich gibt es keine feste Gebührenregelung, so dass die Vereinbarung zwischen Auftraggeberund Detektei von Fall zu Fall recht unterschiedlich sein kann.
Detektivleistungen sind sehr komplex und zu individuell, um feste Angaben machen zu können, die allgemeine Gültigkeit besitzen. Dennoch sollte man sich vor Auge halten, dass man bei einer Detektei die Dienste sehr hoch qualifizierter und lange ausgebildeter Experten in Anspruch nimmt. Daher sollte man bei einem zu preiswerten Angebot skeptisch sein, ob man es wirklich mit einem Profi zu tun hat. Angebote unter 50€ sind kaum realistisch.
Prinzipiell ist es Gang und Gebe, dass die Dienste einer Detektei gemäß dem Zeitaufwand und dadurch oftmals im Minutentakt berechnet werden. Der Stundensatz liegt oftmals zwischen 50 und 100€, was natürlich durch die unterschiedlichen Aufgabenstellungen und den damit verbundenen Einsatz von Personal zustande kommt. Auch die Größe der Detektei entscheidet hierbei mit, es lohnt sich in jedem Falle, sich von mehreren Detekteien Angebote einzuholen und in Ruhe zu vergleichen.
Zusätzlich zum Stundenlohn schlagen sich unterschiedliche Faktoren auf den Preis nieder:
- eine pauschale Grundgebühr bei Zustandekommen eines Vertrages
- Nacht- und Feiertagszuschläge
- Kilometergeld
- Telefonkosten
- eventuelle Entwicklung von Fotos und dazu benötigtes Material
Der Kostenvoranschlag sollte diese Punkte berücksichtigen und einzeln auflisten. Für den Auftraggeber ist es ratsam mit der Detektei eine Höchstsumme festzulegen, die bezahlt wird. Die Kosten sollten von vorneherein klar nachvollziehbar und deutlich definiert sein. Der Auftraggeber sollte jederzeit die Möglichkeit haben, sich über den aktuellen Kostenstand zu informieren. Bei seriösen Detekteien gibt es keine "versteckten" Kosten, sondern alles ist übersichtlich angeordnet und durch eventuelle Rechnungen und ähnliches belegt.
Die Kosten beim Beauftragen einer Detektei sind grundsätzlich nicht abwendbar, jedoch kann es je nach Sachlage passieren, dass der Verursacher später einen Teil der Kosten zu tragen. De Rechtsprechung entscheidet hier von fall zu Fall unterschiedlich gemäß der Notwendigkeit des Einsatzes und dem Ergebnis der Ermittlungen.
Sollte der Auftraggeber die Ermittlungen vor deren Beendigung einstellen lassen, so muss er alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zahlen. Dies sollte allerdings im Vorfeld genau besprochen werden.